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Artikel Emder Zeitung
Hygienekonzept
Zum Schutz meiner Klienten und Klientinnen und deren Umfeld vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus werden die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln eingehalten. Die Umsetzung des Hygienekonzeptes wird an den jeweils aktuellen Vorgaben des Landes Niedersachsen orientiert umgesetzt.
Allgemeine Regelungen:
Es wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt. In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ggfs. kann diese zur Verfügung gestellt werden.
Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) werden von der Praxis ferngehalten.
Anpassung der Öffnungszeiten zur Minimierung der Besucherfrequenz. Die Terminierung der einzelnen Therapiestunden wird mit kurzen Pausen zwischen den jeweiligen Terminen gestaltet um das Zusammentreffen der Besucher und Besucherinnen möglichst zu vermeiden.
Im Eingangsbereich befindet sich gut sichtbar ein Händedesinfektionsspender für die Besucher Und Besucherinnen. Es wird über die Schutz- und Hygienebestimmungen durch geeignete, gut sichtbare Hinweise informiert.
Die Kontaktdaten aller Besucher und Besucherinnen werden erfasst. (Corona-app, Luca-app, bzw. Formular mit Uhrzeit, Datum, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer). Diese werden für einen Zeitraum von 1 Monat, beginnend mit dem Tag des Besuches aufbewahrt und im Anschluss vernichtet. Alle erwachsenen Personen sind verpflichtet im Wartebereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
Im Therapiebereich werden Spuckschutzmaßnahmen installiert, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und ein Mund-Nasenschutz nicht angewendet werden kann.
Die Räumlichkeiten wie der Therapieraum, der Wartebereich und die Gästetoilette wird in regelmäßigen Abständen gereinigt und die Flächen und Türklinken desinfiziert. In den Räumen, in denen sich Besucher und Besucherinnen länger aufhalten, wird regelmäßig gelüftet.
Das Therapiematerial und das Mobiliar werden nach jeder Benutzung desinfiziert.
1. Maßnahmen zur Gewährleistung Schutzmaßnahmen
- Unterweisung der Besucher und Besucherinnen über die Schutzmaßnahmen
- Aushang von Hinweisschildern
- Für Besucher und Besucherinnen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma, werden vorrangig Situationen vermieden, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist
- Informationen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Maske wenn die Anwendung fehlerhaft umgesetzt wird
- Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Masken
- Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
- Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion
- Bereitstellung von hautschonender Seife
- Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung
- Bereitstellung von Einweghandschuhen
2. Maßnahmen im Verdachtsfall oder einer Infektion
- Aufforderung an Besucher und Besucherinnen mit entsprechenden Symptomen, zuhause zu bleiben und sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
- Wenn ein Mitarbeiter der Praxis erkrankt ist, findet umgehend eine Meldung an das Gesundheitsamt statt. Hier wird dann das weitere Vorgehen besprochen und verbindlich umgesetzt.